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   OVG Niedersachsen, 13.06.2002 - 10 L 1791/00   

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https://dejure.org/2002,66053
OVG Niedersachsen, 13.06.2002 - 10 L 1791/00 (https://dejure.org/2002,66053)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.06.2002 - 10 L 1791/00 (https://dejure.org/2002,66053)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 10 L 1791/00 (https://dejure.org/2002,66053)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 1622/05

    Gestattungsverträge über die Benutzung öffentlicher Straßen zum Betreiben eines

    Es liegt auch eine abschließende Regelung vor, die wegen der generellen Unentgeltlichkeit der Straßennutzung zum Beispiel einer Gebührenerhebung entgegensteht (vgl. OVG Lüneburg Urt. vom 13. Juni 2002 - 10 L 1791/00 - TMR 2002, 483 ff.; VGH München NVwZ-RR 2002, 87 ff.).
  • VG Mainz, 22.11.2006 - 6 K 360/06

    Gebühren für Baustellenkontrollen bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum im

    Die Unanwendbarkeit des Landesgebührengesetzes beschränkt sich dabei nicht nur auf solche Fälle, in denen andere Rechtsvorschriften ausdrücklich entgegenstehende Regelungen treffen, sondern sie gilt auch dann, wenn trotz fehlender ausdrücklicher Erwähnung die Auslegung dieser Vorschriften ergibt, dass ihr Regelungsanspruch abschließend ist (in diesem Sinne OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. August 2001 - 9 A 201/99 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. Juni 2002 - 10 L 1791/00 - Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 8 B 99.3497 -, juris).
  • VG Berlin, 08.11.2002 - 3 A 628.02

    Heranziehung eines Telekommunikationsunternehmens zu einer Verwaltungsgebühr für

    Bei dieser Sachlage bedarf keiner Entscheidung, ob die Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Zustimmung nach§ 50 Abs. 3 und 4 TKG mit § 50 Abs. 1 und 2 TKG vereinbar sind, wonach die Lizenznehmer befugt sind, Verkehrswege für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urt. v. 13. Juni 2002 - 10 L 1791/00, Bl. 30 ff der Akte, m.w.N.).
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